Im Rahmen der gutachterlichen ärztlichen Tätigkeit und der juristischen Kanzleitätigkeit können wir eine Testierung durchführen. Die Testierung soll eine Nachlassregelung ermöglichen. Bei diesem Testierungsverfahren wird im Rahmen von Gutachten NWP zwischen den ärztlichen Gutachtern sowie den Juristen zusammengearbeitet.
Die Tendenz bei der Anfechtung von Testamenten zur Nachlassverwaltung bei strittigen Fällen bei Gericht steigt stetig. Dies ist einerseits durch eine komplexe Nachlassregelung und andererseits durch die in der Bevölkerung zunehmend häufiger auftretenden neurologischen Erkrankungen mit vermeintlicher Einschränkung der Testierfähigkeit der Erblasser bedingt.